ANGEBOTENE TESTS:
Kostenfreier Schnelltest (nur für Berechtigte s.u.)
Kostenfreier PCR-Test (nur für Berechtigte s.u.)
Kostenfreier Schnelltest
BERECHTIGTE FÜR KOSTENFREIEN CORONA-SCHNELLTEST
Folgende Personengruppen können laut aktueller Verordnung kostenfreie Antigenschnelltests in Anspruch nehmen:
Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen sind angesichts des Pandemieverlaufs nicht mehr notwendig. Es gilt nun darum, den Blick auch weiterhin auf die besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu lenken, da diese ein besonders hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
Ansprüche auf Testung im neu gefassten Leistungsumfang bestehen bis einschließlich zum 28. Februar 2023.
Wie weise ich nach, dass ich Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest habe?
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen.
Bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber dargelegt. Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, dargelegt werden.
Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle darlegen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand darlegen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?
Natürlich können Sie sich auch kostenpflichtig testen lassen, allerdings nicht bei uns, aber z.B. im Testzentrum Ergolding.
Kostenfreier PCR-Test
BERECHTIGTE FÜR KOSTENFREIEN PCR-TEST
Folgende Personengruppen können laut aktueller Verordnung kostenfreie PCR-Tests in Anspruch nehmen:
Kontaktpersonen
Enge Kontaktpersonen mit Quarantäneanordnung (Veranlassung Gesundheitsamt) (§ 2 TestV)
Personen in Einrichtungen
Personen bei Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen (Veranlassung Gesundheitsamt) (§ 3 TestV)
Patienten, Bewohner und Betreute in Einrichtungen bei der (Wieder-)Aufnahme (voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung oder ambulanten Operation).
Patienten, Bewohner oder Betreute in Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV (aber Ausnahme § 4 Abs. 1 Satz 5 TestV)
Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung oder anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.(§ 4 Abs. 1 Nr. 2 TestV)
Positiver Schnelltest
Personen mit einem positivem Antigen-Schnelltest oder einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung (§ 4b TestV)
Personen aus Virusvariantengebiet
Personen mit Voraufenthalt in Virusvariantengebieten (§ 2 Abs. 3 TestV)
Wesentlichen Änderungen der neuen Coronavirus-Testverordnung vom 30.06.2022
Die neue Coronavirus-Testverordnung tritt am 30. Juni in Kraft und ist bis zum 25. November 2022 gültig.
Besonders umfangreiche Änderungen gibt es beim §4a TestV, der die Bürgertestungen regelt.
Bürger haben ab dem 30. Juni nur noch unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest.
Der Anspruchsgrund muss gegenüber der Teststelle nachgewiesen werden.
In der Teststelle muss ein amtlicher Lichtbildausweis zum „Nachweis der Identität der getesteten Person“ vorgelegt werden, bei Minderjährigen wird ein „sonstiger amtlicher Lichtbildausweis“ gefordert.
Bitte beachten Sie: Gemäß der Testverordnung müssen die zu testenden Personen Ihren Anspruch auf eine Testung, mit oder ohne Eigenbeteiligung, durch die Abgabe einer Selbsterklärung in der Teststelle glaubhaft machen. Bitte bringen Sie die ausgefüllte Selbsterklärung unbedingt zum Test mit.
Hinweis:
Wer sich unrechtmäßig als Kontaktperson ausgibt und damit einen kostenfreien Test erschleicht, macht sich unter Umständen der Erschleichung von Leistungen schuldig und muss damit mit einer Anzeige rechnen.
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LAIEN-SCHNELLTESTS 2,62 €
(Mengenrabatt vorhanden)
Hinweis: Wir verwenden auf dieser Webseite die geläufigen Bezeichnungen für Personen,
möchten aber darauf hinweisen, dass wir dabei sowohl weibliche, männliche und diverse Menschen meinen!
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